Hausratversicherung Glossar
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| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abhandenkommen |
Wenn Ihnen Sachen abhanden kommen, so ist dies grundsätzlich nicht versichert. Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor. Beispiel: Bei einem Rohrbruch bringen Sie einen wertvollen Teppich auf die Straße, damit er nicht durch Löschwasser durchnässt wird. Ein vorbeikommender Passant nimmt diesen Teppich mit. Sie wollten den Teppich, eine versicherte Sache, retten. Damit ist dieses Abhandenkommen versichert. |
| Ableitungsrohre |
Ableitungsrohre dienen der Entsorgung des gebrauchten Wassers (Abwasser). Wasser, das bestimmungswidrig aus Leitungsrohren austritt, ist Leitungswasser im Sinne der Hausratversicherung. |
| Absturz eines Luftfahrzeuges |
Mitgeschützt sind auch Schäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung entstanden sind. Hinweis: Der Begriff "Luftfahrzeug" wird in §1(2) des Luftverkehrsgesetzes wie folgt definiert: Luftfahrzeuge sind Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Flugmodelle und sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, insbesondere Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper. In der Regel sind solche Schäden durch die Haftpflichtversicherung des Betreibers des Flugkörpers versichert. Bei Streitigkeiten über die Schuldfrage geht man jedoch auf Nummer sicher, wenn diese Schäden erst durch die Hausratversicherung gezahlt werden und später diese den Verursacher in Regress nimmt. |
| Alarmanlage |
Wenn Sie Einbruch-Melde-Anlagen (EMA) installiert haben, wird dadurch das Einruchsrisiko verringert Sie erhalten einen Beitragsnachlass bei Ihrer Versicherung |
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