Hausratversicherung Nicht versichert
Was ist bei der Hausratversicherung nicht versichert?
Gegenstände, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, sind oftmals nicht über die Hausratversicherung geschützt. Zum Beispiel Maschinen und Arbeitsgeräte, die in der versichten Wohnung lagern, aber hauptsächlich für betriebliche Belange eingesetzt werden, sind meistens nicht bei der Hausratversicherung mitversichert.
Hausratversicherung: Kraftfahrzeuge
Ein Kraftfahrzeug ist oftmals nicht in der Hausratversicherung mitversichert, da dieses nicht zum Hausrat gehört. Wird beispielsweise das Kraftfahrzeug gestohlen, so wird es dann nicht durch die Hausratversicherung ersetzt. Für das eigene Fahrzeug muss man eine Autoversicherung abschließen.
Hausratversicherung: Luft- und Wasserfahrzeuge
Wie bei den Kraftfahrzeugen so sind auch Luft und Wasserfahrzeuge meistens nicht in der Hausratversicherung versichert, da dieses nicht zum Hausrat gehört. Wird beispielsweise ein privates Segelboot durch einen Sturm zerstört, so wird es dann nicht durch die Hausratversicherung ersetzt.
Hausratversicherung: Hausrat Mieter
Lagert in der versicherten Wohnung Haurat (z.B. Bücher, Möbel, Kleidungsstücke) von anderen Mietern oder Untermietern, so ist dieser Hausrat oftmals nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Hausratversicherung: Schäden Aquariuminhalt
Schäden am Inhalt des Aquariums, also z.B. Aquariumfische, die als Folge eines Wasseraustritts aus dem Aquarium entstehen, werden oftmals nicht durch die Hausratversicherung ersetzt.
Hausratversicherung: Überschwemmung, Hochwasser
Werden Hausratsgegenstände durch eine Überschwemmung oder Hochwasser zerstört, so werden diese Schäden oftmals nicht durch die Hausratversicherung ersetzt.
Hausratversicherung: Aufwendungen Feuerwehren
Sollten im Zusammenhang mit einem Hausratschaden Kosten durch den Einsatz von Feuerwehren oder anderen Institutionen entstanden sein, so werden diese Aufwendungen oftmals nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Hausratversicherung: Umzugskosten, Verwaltungskosten
Umzugs- und Verwaltungskosten werden oftmals grundsätzlich nicht durch die Hausratversicherung übernommen. Dazu zählen auch Gebühren oder Telefonkosten – auch diese Kosten gehören dann nicht zum Versicherungsschutz der Hausratversicherung.
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