Hausratversicherung versicherte Orte
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Hausratversicherung: Versicherte Orte
Versicherungsort bei der Hausratversicherung ist in der Regel die in Ihrem Versicherungsschein genannte privat genutzte Wohnung. Bitte beachten Sie bei Abschluss der Hausratversicherung: Die Wohnung muss ständig bewohnt sein, darf nur privat genutzt werden und muss meistens über eine Mindesteinbruchsicherung und ein Massivdach bzw. Hartdach besitzen. Nur dann besteht der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung.
Hausratversicherung: Balkone und Terrassen
Die Hausratversicherung schützt nicht nur ihren Hausrat in der Wohnung. Im Gegenteil: zum „versicherten Ort“ bei der Hausratversicherung gehört oftmals auch Ihr Balkon, Loggien oder auch eine an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrasse. Wenn Sie z.B. einen Balkontisch besitzen und dieser wird bei einem Sturm beschädigt, so wird auch der Tisch von der Hausratversicherung ersetzt.
Hausratversicherung: Garagen
Gut zu wissen: Auch wenn Sie eine privat genutzte Garage in der Nähe des Versicherungsortes haben, so gehört diese oftmals zum „versichten Ort“ bei der Hausratversicherung. Sollten durch einen Brand Gegenstände beschädigt werden, die in Ihrer Garage lagern, so werden diese Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt.
Hausratversicherung: Gemeinschaftliche Räume
Leben Sie in einem Mietshaus und nutzen Sie gemeinschaftlich Räume? Ihr Hausrat ist auch an diesen Orten mit der Hausratversicherung meistens mitversichert. Zu diesen über die Hausratversicherung geschützen Räumen gehören beispielsweise Flur, Fahrradkeller und verschließbare Waschkeller des Grundstückes, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen, das ausschließlich über die versicherte Wohnung zu betreten ist (so genanntes Arbeitszimmer in der Wohnung), so ist auch der dort vorhandene Hausrat, z.B. ein Schreibtisch, meistens über die Hausratversicherung geschützt.
Hausratversicherung: Kundenschließfächer
Viele Hausratversicherungen schließen auch den Inhalt von Kundenschließfächern in den Versicherungsschutz ein. Der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten ist oftmals bei der Hausratversicherung mitversichert, soweit hierfür keine besondere Versicherung besteht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall oftmals bei der Hausratversicherung auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Hausratversicherung: Stationäres Krankenzimmer
Die Hausratversicherung entschädigt oftmals auch abhanden gekommene Sachen bei einfachem Diebstahl aus einem Krankenzimmer bei stationärem Aufenthalt. Wertsachen und Bargeld sind allerdings meistens nicht bei der Hausratversicherung mitversichert.
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